Das Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutzisoliererhandwerk – Tradition und Innovation im Dämmen
W.K.S.B. ist für jeden Fachmann ein Begriff:
W steht für Wärmeschutz,
K für Kälteschutz,
S für Schallschutz und
B für Brandschutz.
Wie alles anfing – die Industrieisolierung
Die stürmische Industrialisierungsperiode um 1850 – 1880 war mit einem enormen Energiebedarf und dem Aufschwung der Verfahrenstechnik gekoppelt. Dies erforderte zum Beispiel Maßnahmen zum Schutz gegen Wärmeverluste an Dampfrohrleitungen. In den Laboratorien wurden unterschiedlichste Materialien entwickelt, die durch ihre Haftfähigkeit an 2 Rohrleitungen und ihre dämmende Eigenschaft für diese Zwecke geeignet erschienen. Nachdem um das Jahr 1880 Kieselgur als Dämmstoff für Rohrleitungen entwickelt und später in Verbindung mit Asbestfasern als Bindemittel für Isolierungen von Hochdruckdampfleitungen verwendet wurde, konnten die bisherigen Isolierdicken durch die günstigen Dämmeigenschaften dieses Stoffes wesentlich dünner ausgeführt werden.
Während Wärmeschutzmaßnahmen zunächst fast ausschließlich in Fabriken und gewerblichen Betrieben vorgenommen wurden, fand die sich entwickelnde Dämmtechnik bald Eingang bei Rohrinstallationen, Zentralheizungen u. ä. in Wohngebäuden und gewerblichen Bauten aller Art. Die ersten Unternehmen, die sich ausschließlich mit der Herstellung von Dämmstoffen und der Ausführung von Dämmungen beschäftigten, etablierten sich. Durch eine Entwicklung der Wärme- und Kältetechnik gewann zwangsläufig die Dämmtechnik zusehends an Bedeutung.
Der Weg zum Vollhandwerk
Neuerungen in der Herstellung von Dämmstoffen unterschiedlichster Form – z. B. Mineralwolle, Platten oder Matten – eröffneten der Dämmtechnik zu Beginn des 20. Jahrhunderts ganz neue Möglichkeiten. So wurde die Tätigkeit des Isolierers immer vielseitiger und entwickelte sich zu einem eigenen und selbständigen Beruf. Im Jahre 1935 erhielt er seine Anerkennung als Vollhandwerk, für dessen Erlernung eine dreijährige Lehrzeit festgesetzt wurde. Auch die Gründung einer “Marktgemeinschaft Isoliergewerbe“, die als Vorläufer der Bundesfachgruppe WKSB aktuelle Vorschriften über die Ausführung von Isolierarbeiten erarbeitete, fiel in diese Zeit. Schließlich gab es auch in der Zeit der Anerkennung des Isoliergewerbes zum Vollhandwerk bereits ein “Preisabkommen vom Wärme- und Kälteschutzkartell e.V.“, das es sich zur Aufgabe gemacht hatte, den Isolierfirmen die Erzielung gerechter Preise zu ermöglichen. Sie sollten auskömmlich sein, um die durch Preisunterbietungen untergrabene Wirtschaftlichkeit der Betriebe wiederherzustellen.
Die Zeit nach 1945
Nach dem Zweiten Weltkrieg formierte sich die Bundesfachgruppe Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz (WKSB) wieder und ging – ohne dass alle Bundesfachgruppen im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes bereits beteiligt gewesen wären – die schwierigste Aufgabe an: die Frage der Rohstoffbeschaffung. Im Zuge der Normalisierung des Wirtschaftslebens konnte sich die Bundesfachgruppe WKSB in der Folgezeit auch anderer wichtiger Themen annehmen.
Entwicklung der ATV DIN 18421
Neben sozialpolitischen Fragen, der Förderung der Berufsausbildung und der abschließenden Überarbeitung der fachlichen Vorschriften im Isoliergewerbe im Jahre 1951 wurde schon bald der Beschluss gefasst, die “Isolierarbeiten“ aus der DIN 1979 “Zentralheizungs-, Lüftungs- und zentrale Warmwasserbereitungsanlagen“ der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) herauszunehmen und eine eigene Allgemeine Technische Vertragsbedingung für Bauleistungen (ATV) für Dämmarbeiten zu schaffen. Interessant im Hinblick auf die Entwicklung bei der Neubearbeitung der VOB im Hauptausschuss Hochbau des Deutschen Verdingungsausschusses ist, dass dieser bereits Mitte der fünfziger Jahre ein Konzept für die nachstehenden Normen vorstellte:
- ATV DIN 18421 – Wärmedämmungsarbeiten
- ATV DIN 18422 – Kältedämmungsarbeiten
- ATV DIN 18423 – Schalldämmungsarbeiten
Zunächst galt es jedoch, mit dem Entwurf “Wärmeschutz- und Dämmarbeiten“ ein Konzept für die ATV DIN 18421 fertig zu stellen, was sich jedoch wegen der Ausarbeitung eines Beiblattes über Dämmstoffe für den Wärmeschutz zu dieser Norm verzögerte. Obwohl im Jahre 1955 bereits der mit der Bundesfachgruppe WKSB abgestimmte Entwurf dem Hauptausschuss Hochbau zugeleitet werden konnte, dauerte es noch bis zum Jahre 1960, bis diese für den WKSB-Bereich wichtige ATV im Hauptausschuss Hochbau verabschiedet wurde und zum 1. April 1961 in Kraft gesetzt wurde. Im Rahmen dieser Entwicklung trat die Erarbeitung der vorgesehenen ATV DIN 18422 und 18423 in den Hintergrund, jedoch wurde im Jahr 1986 zumindest eine Ausführungsnorm für Kältedämmarbeiten DIN 4140 Teil 2 erarbeitet.
Das neue Berufsbild 1957
Im Zuge der Neugestaltung des Berufsbildungswesens im Handwerk ergab sich auch für die Bundesfachgruppe WKSB die Notwendigkeit, ein Berufsbild für das Isolierhandwerk aufzustellen. Im Jahre 1954 konnte zunächst als Vorbereitung für diese Maßnahme das Berufsbild entwickelt und intern abgestimmt werden. Nach der endgültigen Gestaltung durch das Institut für Berufserziehung im Handwerk an der Universität Köln wurde das Berufsbild dem Bundesministerium für Wirtschaft zugeleitet, der es mit Erlass vom 10. Oktober 1957 anerkannt hat. Als Folge des neuen Berufsbildes aus dem Jahre 1957 mussten im Anschluss daran die fachlichen Vorschriften zur Regelung des Lehrlingswesens und der Gesellenprüfung sowie die fachlichen Vorschriften für die Meisterprüfung mit den ergänzenden fachlichen Grundsätzen erarbeitet werden. Damit war das Ziel erreicht, die bisherigen Berufsgruppen “Isolierer“ und “Feinblechner“ im Zuge eines einheitlichen Ausbildungswesens zusammen zu fassen. Rund 20 Jahre später hatte die Bundesfachgruppe WKSB aufgrund wachsender Anforderungen an den Beruf eine überarbeitete Fassung des Berufsbildes vorgelegt, die dann einen beschwerlichen Weg innerhalb der handwerklichen Organisation gehen musste, ehe sie im Jahr 1982 verabschiedet wurde und in Kraft treten konnte.
Gegenwart und Ausblick
Heute ist das WKSB-Isoliererhandwerk ein zukunftssicheres Gewerbe, das mit Innovationen und hochwertiger handwerklicher Ausführung dazu beiträgt, die Umwelt zu schützen und Bränden vorzubeugen. Seine fachlichen Grundlagen sind in der Verordnung über das Berufsbild und in der Isolierermeisterverordnung – IsolMstrV festgeschrieben.
Ohne eine Dämmung wären heute viele Verfahrenstechniken nicht möglich. Der Isolierer ist sowohl für den Hochbau, als auch für den industriellen Bereich der Fachmann für Energieeinsparen und Umweltschutz. Seine Ideen, die Auswahl geeigneter Werk- und Dämmstoffe und letztlich die konstruktive Ausbildung der Dämmung tragen mit zum technischen Fortschritt bei, nach dem Motto: Auch in Zukunft ist Energie und Umwelt ohne den Isolierer der Verlierer.